Leitfaden zur Waffenregistrierung
Die Richtlinie 2008/51/EG des Europ. Parlamentes und des Rates vom 21. Mai 2008 verpflichtet Österreich zur Einführung eines computergestützten Waffenregisters, in dem alle Schusswaffen zu registrieren sind. Diesen Vorgaben wird durch das neu errichtete Zentrale Waffenregister (ZWR) entsprochen.
Lizenz Bestätigung
Alle angebotenen Dokument, Bilder, Text, etc. unterligen dem Urhebrrecht. Jegliche Verwendung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Veränderung ist an die schriftliche Genehmigung des Inhabers/ Urhebers gebunden.
Für etwaige Anfragen wenden Sie sich bitte an den Bezirksschgützenbund Innsbruck -->